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Martin Bullinger zeichnet in seinem Buch »Regulierung von Wirtschaft und Medien« Entwicklungsstufen der Wirtschaftsverwaltung und der für die elektronischen Medien zuständigen Aufsichtsbehörden nach, führt sie bis in die Gegenwart fort und zeigt Ansätze für die Zukunft. (Mohr Siebeck Verlag)
Martin Bullinger hat durch seine Analysen die Entwikclung der Wirtschafts- und Medienverwaltung kommentiert und beeinflusst. Neue, einführende Texte leiten in die Gegenwart und zeigen Ansätze für die Zukunft. Der Autor macht in seinem Sammelband »Regulierung von Wirtschaft und Medien – Analysen ihrer Entwicklung« deutlich, wie die Wirtschaftsverwaltung mehr und mehr in ein flexibles Verwaltungsmanagement verwandelt wird, unter anderem durch ihre der Wirtschaft förderliche Beschleunigung.
Staatliche Einrichtungen, die bisher selbst Leistungen für den Bürger erbracht haben, werden zu bloßen Kontrollbehörden, denen neuartige Regulierungsgesetze die Ziele vorgeben, ohne die Art und Weise der Verwirklichung strikt festzulegen. Die Medienverwaltung muss sich von der Bewirtschaftung knapper Frequenzen auf einen Frequenzüberschuss umstellen, Vielfalt gefährdenden Machtballungen entgegenwirken und für effektiven Wettbewerb sorgen.
(Mohr Siebeck Verlag)
Mit den in dem Sammelband »Regulierung von Wirtschaft und Medien« wiedergegebenen Analysen hat Martin Bullinger die Entwicklung zweier wichtiger Bereiche der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaftsverwaltung und der Medienverwaltung, jeweils begleitet und beeinflusst. Sie werden durch einführende Texte bis in die Gegenwart fortgeführt und in ihren Ansätzen für die Zukunft verdeutlicht.
Die Wirtschaftsverwaltung, seit 1945 streng gebundene Gesetzesanwendung, wandelt sich danach teilweise zu einem flexiblen Verwaltungsmanagement, das mit seiner Beschleunigung den Bedürfnissen der Wirtschaft Rechnung trägt. Staatliche Einrichtungen, die bisher selbst Leistungen für den Bürger erbracht haben, werden nach englischem Vorbild zu bloßen Kontrollbehörden, denen neuartige Regulierungsgesetze die rechtlichen und wirtschaftlichen Ziele vorgeben, ohne die Art und Weise der Zielverwirklichung strikt festzulegen. Damit soll den kontrollierenden Behörden und den Wirtschaftsunternehmen ein breiterer Spielraum für rasche und kooperative Lösungen eingeräumt werden.
Die für die elektronischen Medien zuständigen Aufsichtsbehörden müssen sich von der ursprünglichen Bewirtschaftung knapper Frequenzen auf einen wachsenden Frequenzüberfluss umstellen, Vielfalt gefährdenden Machtballungen entgegentreten und für effektiven Wettbewerb sorgen. Die neueste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts deutet an, dass ein solcher Funktionswandel der Medienverwaltung durch neue Mediengesetze verwirklicht werden kann.
(Mohr Siebeck Verlag)
Martin Bullinger, geboren 1930; Studium der Rechtswissenschaften in Berlin (FU), Köln und Tübingen; 1955 Promotion; 1961 Habilitation; Professor emeritus für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg; fortdauernde Lehr- und Forschungstätigkeit, darunter an dem Frankreichzentrum der Universität Freiburg; Mitglied des Vorstands des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit. (Mohr Siebeck Verlag)
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